Das Gefühl, alles alleine bewältigen zu müssen, ist ein wachsendes Problem bei einerfortschreitenden Demenz.

Aber auch die Person mit Demenz fragt sich, warum ihr Kontakt zu anderen abnimmt.

Ihr soziales Netz wird kleiner, es kommt immer weniger Besuch, sie erkennt immer weniger Menschen wieder und verhält sich anders. Das direkte Umfeld muss – notgedrungen – eine andere Rolle einnehmen.

Demenz wird mehr und mehr als „Verlust” erfahren, ein Verlust von Möglichkeiten und Beziehungen…

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Medizinisches Hilfspersonal, das mit Demenz konfrontiert wird, sieht sich oft außen vor.Im übertragenen, aber manchmal auch im wortwörtlichen Sinne.

Die Person mit Demenz wird abhängiger von anderen und will das nicht immer zugeben.Menschen mit Demenz können allerlei Verhaltens- und Stimmungsstörungen an den Tag legen.

Auch der Partner oder andere Mitmenschen können ungewollt, durch die Art und Weise, wie sie mit der Krankheit umgehen, Probleme verursachen. Kann man Familien unterstützen, damit sie den Faden wieder aufnehmen können?

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Was jetzt? Tipps für den Umgang.
1 „Die Diagnose steht fest. Was jetzt?“
2 „Meine Frau erkennt mich nicht mehr. Was jetzt?”
3 „Meine Mutter kann nicht mehr selbstständig funktionieren”
4 „Vater kann seine Geldangelegenheiten nicht mehr regeln”
5 „Ist Autofahren noch erlaubt?”

„Vor einigen Wochen schickte uns der Arzt mit der Nachricht nach Hause, dass unser Vater Demenz habe. Wir, mein Bruder und ich, fragen uns jetzt, was wir eigentlich tun müssen. Am Zustand meines Vaters hat sich in letzter Zeit nicht so viel verändert.“

Es ist gut möglich, dass der Zustand Ihres Vaters noch eine ganze Zeit lang stabil bleibt und er noch ohne viel Hilfe von außen sein Leben gut weiterführen kann. Bleiben Sie wachsam und gehen Sie „proaktiv“ vor.

Das bedeutet, dass Sie sich jetzt schon auf das vorbereiten können, was möglicherweise kommt, indem Sie sich über das Krankheitsbild informieren:

  • Dazu können Sie beispielsweise den Treffpunkt Demenz der Info-Demenz-Eifel besuchen oder an der Austauschgruppe von Angehörigen von Menschen mit Demenz des Patienten Rat und Treff in Eupen teilnehmen.
  • Das Medienzentrum hat in den letzten Jahren verstärkt Literatur zum Thema angeschafft.
  • Außerdem können Sie sich bei der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben über die Unterstützungsangebote in Ostbelgien informieren. Erste Informationen finden Sie auch schon auf der Webseite: http://selbstbestimmt.be/
  • Schauen Sie sich am besten auch schon die Wohn- und Pflegezentren in der Nähe an, auch wenn der Bedarf noch nicht da ist. Nicht nur, weil es dort lange Wartelisten gibt, sondern auch weil man ohne Zeitdruck bessere Entscheidungen trifft. Informationen zu den verschiedenen Wohnmöglichkeiten im Alter finden Sie auf der Webseite des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft: http://www.ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-3135/

„Für mich ist es immer wieder schwierig, wenn meine Frau mich nicht erkennt. Manchmal ist sie freundlich und behandelt mich wie einen Besucher. In anderen Momenten ist sie ängstlich und wütend und denkt, dass ich ein Eindringling bin. Vergangene Woche bin ich nur kurz in den Garten gegangen und sie hat die Tür zugeschlossen. So konnte der Einbrecher nicht mehr hinein. Und dann gibt es wieder Tage, an denen sie mich als ihren Mann erkennt.“

Wenn die Rollen nicht mehr stimmen, fühlen wir uns angegriffen. Das kann sehr verletzend und schmerzlich sein. Das gilt auch für die Tochter, die jetzt immer mehr die Mutter ihrer eigenen Mutter wird.

Aber auch hier lautet die Regel: „Je mehr Sie versuchen, den anderen vom Gegenteil zu überzeugen, desto mehr Widerstand erhalten Sie.”

Wenn Ihre Frau Sie nicht erkennt, dann ist das wahrscheinlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass sie in diesem Moment in einem Zeitabschnitt lebt, in dem Sie sich noch nicht kannten. Das Bild des vertrauten Ehemanns ist weg und sie sieht einen fremden Mann, also einen Eindringling.

Zeigen Sie Verständnis für ihre Angst. So können Sie versuchen, wieder mit ihr in Kontakt zu kommen. Verständnis für ihre Angst und Verzweiflung zu zeigen, schafft neues Vertrauen.

Dies ist eine sehr schwere Aufgabe. Es ist also notwendig, dass Sie selbst auch ausreichend Unterstützung haben. Schämen Sie sich nicht, Ihre Gefühle von Trauer und Erschütterung anderen gegenüber, die Ihnen nahe stehen oder das gleiche Schicksal haben,zu äußern. Sie können auch um professionelle Hilfe bitten, beispielsweise in einem Sozial-Psychologischen Zentrum.

„Meine Mutter kann nicht mehr selbstständig funktionieren. Ein einfaches Frühstück zubereiten, geht nicht mehr, ganz zu schweigen von einem Mittagessen. Ich gehe jeden Tag zu ihr und helfe ihr bei der Hausarbeit. Das ist sehr schwierig: Sie will das Ruder in der Hand behalten, sie will alles selbst machen und lässt nicht zu, dass man ihr hilft. Ich kann nicht zuschauen, wie sie alles falsch macht. Meine Geduld ist nicht grenzenlos. Das Ergebnis ist immer wieder Streit.“

Sie möchten, dass Ihre Mutter sicher und gut durch den Tag kommt und sind gerne bereit, ihr dabei zu helfen. Ihre Mutter will sich und ihrem Umfeld beweisen, dass sie absolut keine Hilfe braucht. Hier treffen entgegengesetzte Interessen aufeinander. Das kann nur zu Streit führen.

Die Kunst besteht darin, dort wo es nötig ist, zu helfen und Ihrer Mutter gleichzeitig das Gefühl zu geben, dass sie noch der Herr in ihrem eigenen Haus ist. Dabei kann es helfen, Ihre Unterstützung als Frage zu formulieren:

  • „Sollen wir anfangen, das Mittagessen zu kochen?“
  • „Welches Gemüse wolltest du machen?“
  • „Ist das das richtige Mittel für den Abwasch?“
  • „Ist das Wasser warm genug?“

So geben Sie ihr wieder das Ruder in die Hand. Sie werden überrascht sein, wie schnell sie Ihnen Entscheidungen überlässt. Aber in diesem Fall „gewährt“ sie Ihnen das Recht auf Entscheidung und es fühlt sich für sie nicht so an, dass es ihr „abgenommen“ wird.

Es erfordert zusätzliche Geduld, wenn sie etwas selbst tun will und es langsamer geht, als wenn Sie selbst es erledigen würden oder wenn Sie ihr bei etwas helfen müssen, damit es nicht schief läuft. Nicht alle Menschen haben das gleiche Maß an Geduld. Lassen Sie sich von den Dingen berühren, die Ihre Mutter mit etwas Begleitung oder Unterstützung doch noch selbst tun kann. Versuchen Sie, über ihre starke Lebenskraft zu staunen, sich in sie hineinzuversetzen. Geduld erhält dann eine ganz andere Bedeutung.

„Mein Vater kann nicht mehr gut mit Geld umgehen. Früher war alles klar geregelt: An Neujahr hatte jeder den gleichen Betrag im Umschlag, regelmäßig etwas aufs Sparkonto, Rechnungen wurden immer rechtzeitig bezahlt. Jetzt hebt er willkürlich viel Geld vom Konto ab, kauft Dinge, die er überhaupt nicht braucht, spendet außergewöhnlich hohe Beträge an Wohltätigkeitsorganisationen, während die Stromrechnung unbezahlt bleibt. Mein Bruder sieht das nicht so. Er denkt, dass ich mir nicht solche Sorgen um Vaters Finanzen machen sollte.“

Mit Geld umzugehen und Eigentum zu verwalten, wird für Menschen mit Demenz sehr schnell zu einer schweren Aufgabe. Einige werden durch die damit einhergehende Unsicherheit sehr argwöhnisch. Andere machen Fehler, verbergen dies vor ihrem Umfeld, bis irgendwann eine Mahnung im Briefkasten landet oder der Gerichtsvollzieher klingelt.

Ihnen stehen diesbezüglich juristische Möglichkeiten zur Verfügung. Wenn alles ordentlich geregelt wird, wird das Risiko minimal sein, so dass es im Nachgang nicht zu Diskussionen kommen muss. Es gibt z. B. das System der vorläufigen Verwaltung. Die verschiedenen Möglichkeiten und die Art, wie Sie diese nutzen können, ist auf der Webseite des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft detailliert beschrieben: http://www.ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-1458/2409_read-33552/. Sie können sich auch direkt an einen Anwalt oder an einen Friedensrichter wenden.

„Mein Auto, meine Freiheit. Noch nie hatte dieser Satz für meinen Mann eine größere Bedeutung. Es ist unverantwortlich, dass er noch fährt, aber er will diese Freiheit absolut nicht aufgeben. Muss ich tatenlos zusehen, bis etwas Schlimmes passiert?“

Sie können versuchen, ein Gespräch über den stressigen Verkehr zu führen, und darauf hinweisen, wie schwierig es auch für Sie ist, sich im Verkehr zu bewegen.

Vielleicht kommt er zur Einsicht. Es ist aber wahrscheinlicher, dass dies nicht funktioniert, da er um jeden Preis beweisen will, dass er noch gut fahren kann.
Dann sollten Sie an das Verantwortungsbewusstsein des Hausarztes appellieren. Er muss hinter Ihrer Entscheidung stehen und Ihrem Mann klar machen, dass Autofahren nicht mehr geht.

Er kann gemeinsam mit Ihrem Mann, aber auch ohne dessen Zustimmung, CARA (eine Abteilung der VoG „Belgisches Institut für Verkehrssicherheit“) verständigen. CARA wird Ihrem Mann vorschlagen, eine Tauglichkeitsprüfung abzulegen. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung behält die Person dann ihren Führerschein oder aber nicht, oder ihr werden Beschränkungen auferlegt (nicht nach Sonnenuntergang, keine Autobahn …).

Wenn jemand als fahruntauglich eingestuft wird, ist das für diese Person natürlich sehr schlimm. Sie sollten das Gefühl dann auch nicht bagatellisieren. Zeigen Sie Verständnis für diese Verlusterfahrung, indem Sie bestätigen, dass dies wirklich schlimm ist.

„Bis jetzt konnte ich die Pflege meiner Mutter ziemlich gut organisieren. Ich gehe ein paar Mal in der Woche vorbei, erledige ihre Einkäufe und hole die Wäsche ab. Jeden Tag koche ich etwas mehr und das Essen kann sie sich in den nächsten Tagen aufwärmen. In letzter Zeit merke ich aber, dass der Druck steigt. Sie verlangt immer mehr. Sie vergisst manchmal, dass ich da war und beschuldigt mich der Vernachlässigung. Ich spüre, wie meine Belastungsgrenze langsam erreicht ist. Ich muss mal raus. Die Situation fängt auch an, mein eigenes Familienleben zu belasten.“

Eine Person mit der Diagnose Demenz zu pflegen, ist wirklich eine schwierige Aufgabe. Und mögen Sie noch so starke Schultern haben, irgendwann kommt der Punkt, an dem Sie sich eingestehen müssen, dass die Belastung zu viel wird. An einem solchen Punkt müssen Sie sich selbst schützen. Sowohl für Sie als auch für die Person, die Sie braucht, wird es hart, wenn Sie komplett zusammenbrechen.

Langes Durchhalten ist also für jeden das Beste. Aber um lange durchhalten zu können, müssen Sie dosieren. Sie können dosieren, indem Sie sich zum passenden Zeitpunkt Hilfe von außen holen. Es gibt zahllose Möglichkeiten: Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuung, geeigneter Transport, häusliche Pflege, häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, …. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Informationen zu diesen Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf http://www.ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-3132/5785_read-35691/oder bei der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben.

Eventuell stoßen Sie bei der zu pflegenden Person auf Widerstand, wenn plötzliche Hilfe von außen kommt. Lassen Sie sich nicht sofort unter Druck setzen. Bestätigen Sie, dass es nicht schön ist, einen Außenstehenden einzuschalten. Damit erkennen Sie dieses Gefühl an. Aber sagen Sie auch, dass Sie es im Moment nicht mehr alleine schaffen und es keine Alternative gibt.

Wo kann ich Hilfe finden? Klicken Sie hier.

1: Juristischer Schutz (www.kbs-frb.be)

2: Fahrtauglichkeit

 

1. Juristischer Schutz (www.kbs-frb.be)

Juristische Möglichkeiten bzgl. Verantwortung für Güter und Geld

Falsche Einkäufe – Widerrufsrecht

Alle Einkäufe oder Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers getätigt werden, können Sie innerhalb von 7 Tagen kostenfrei rückgängig machen. Beispiele: Ein teures Topf-Set, das an der Tür gekauft wurde, eine Spende für einen guten Zweck, dietelefonisch zugesagtwurde, oder teure Schuhe, die in einem Onlineshop gekauft wurden. Wenn die Einkäufe im Laden oder Büro des Verkäufers getätigt wurden, gilt dieses Recht nicht. Auch in Bezug auf Online-Auktionen (wie Ebay) gilt dieses Widerrufsrecht nicht, weil diese nur als Vermittler und nicht als tatsächlicher Verkäufer auftreten.

Die Ermächtigung oder Vollmacht ist ein erster Schritt,um Verantwortung für die Verwaltung von Vermögen zu teilen. Sie bietet sich an, wenn der Mensch mit Demenz erste Probleme bei der Verwaltung von Vermögenhat, aber immer noch gut weiß, was er will. Der Mensch mit Demenz wählt eine Vertrauensperson aus (oft ein Familienmitglied/Partner) und erteilt dieser Person schriftlich die Befugnis, in seinem Namen und auf seine Kosten bestimmte Handlungen vorzunehmen. Dies ist eine allgemeine Vollmacht.

Eine andere Möglichkeit ist eine einmalige oder beschränkte Ermächtigung oder Vollmacht wie z. B. für den Verkauf eines Hauses. In diesem Fall (Immobilien) muss ein Notar die Vollmacht erstellen. Die Person mit Demenz wird über die Verwaltung von Vermögen oder Gütern informiert und kann die Vollmacht jederzeit zurückziehen. Wenn Sie eine Vollmacht haben, dann notieren Sie sich am besten sorgfältig die ausgeführten Handlungen. Im späteren Verlauf der Demenzerkrankung ist diese Regelung nicht mehr ausreichend.

Die vorläufige Verwaltungeignet sich dann besser und es ist von Vorteil, ebenfalls eine Vertrauensperson zu benennen. Die vorläufige Verwaltung ist eine weniger flexible Maßnahme als die Ermächtigung oder Vollmacht, da sie immer über ein Verfahren beim Friedensgericht geregelt wird.

Sie ist erforderlich, wenn der Mensch mit Demenz handlungsunfähig ist. Anders ausgedrückt, wenn er wirklich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen in Bezug auf Vermögen oder Güter oder das eigene Wohlergehen zu treffen.

Auf Antrag der Person mit Demenz, einer Bezugsperson (Familie, Nachbar, Hausarzt …) oder des Staatsanwalts setzt der Friedensrichter dann einen Betreuer ein. Die vorläufige Verwaltung regelt die Verwaltung von Vermögen, kann aber auch weiter gefasst sein. Ein Betreuer kann auch beauftragt werden, über das Wohlergehen des Menschen mit Demenz zu wachen. Es geht dann u. a. um die Entscheidung, wo die Person mit Demenz am besten wohnen soll.

Wer kann Betreuer werden?

Der Betreuer ist vorzugsweise ein Familienmitglied oder jemand aus dem unmittelbaren Umfeld des Menschen mit Demenz. Es kann aber auch ein professioneller Betreuer, meistens ein Anwalt, eingesetzt werden. Der Mensch mit Demenz entscheidet also nicht selbst, wer Betreuer wird.

Das ist allerdings möglich, wenn die Person mit Demenz im Vorfeld, solange er/sie noch äußerungsfähig ist, eine Vorzugserklärung abgibt. Hierzu wenden Sie sich am besten an das Friedensgericht an Ihrem Wohnort oder an einen Notar. In der Vorzugserklärung geben Sie an, wer Betreuer werden soll, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Sie geben am besten mehrere Personen in einer bestimmten Reihenfolge an.

Wie beantragen Sie die vorläufige Verwaltung?
Beim Friedensgericht (am Wohnort des Menschen mit Demenz) werden ein Antrag und ein ärztliches Attest (maximal 15 Tage alt) eingereicht. Beispiele für solche Dokumente finden Sie auf justitie.belgium.be oder auf der Website Ihres örtlichen Friedensgerichts. Welches Friedensgericht für einen bestimmten Ort zuständig ist, finden Sie auf der Website www.juridat.be/kantons/kantons.html

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Friedensrichter prüft die Dokumente, nimmt Kontakt auf und stattet, falls erforderlich, einen Besuch ab. Er begutachtet, was der Mensch mit Demenz alleine tun kann und wobei sie/erunterstützt werden muss. So wird der Inhalt der vorläufigen Verwaltung festgelegt. Der Auftrag für den Betreuer wird also individuell an die Person mit Demenz angepasst.

Der Friedensrichter überprüft die Verwaltung jährlich. Der Betreuer muss dazu einen schriftlichen Bericht einreichen. Wichtige Handlungen wie der Verkauf eines Hauses oder die Aufnahme in ein Wohn- und Pflegezentrum für Seniorenmüssen mit dem Friedensrichter abgestimmt werden. In dringenden Fällen darf der Betreuer die Entscheidung treffen und muss den Friedensrichter im Anschluss so schnell wie möglich hierüber informieren.

Was kostet die vorläufige Verwaltung?

Einen Antrag auf Verwaltung einzureichen, kostet nichts. Der vorläufige Betreuer kann aber eine Vergütung bis maximal 3 % des Einkommens der Person mit Demenz erhalten.

Vertrauensperson

Neben einem vorläufigen Betreuer kann eine Vertrauensperson ernannt werden. Die Vertrauensperson vertritt die Personmit Demenz und verteidigt ihre/seineInteressen. Die Vertrauensperson darf auch überwachen, wie der Betreuerdie Verwaltung ausübt, und eine Anhörung beim Friedensrichter erbitten.

Die Person mit Demenz darf selbst angeben, wer seine Vertrauensperson sein soll. Der Friedensrichter wird diese Person dann als Vertrauensperson einsetzen. Wenn die Person mit Demenz dies nicht selbst tun kann, darf eine Bezugsperson (z.B: Familienmitglied) dem Friedensrichter eine Vertrauensperson vorschlagen. Die Vertrauensperson ist ein Bindeglied zwischen der Person mit Demenz und dem Betreuer.

 

 

2: Fahrtauglichkeit

Autofahren

Das Auto ist manchmal, zu Recht oder zu Unrecht, ein Statussymbol. Die Nutzung des Autos als Fahrer ist jedoch nicht darauf beschränkt, sich mit diesem Statussymbol von einem Ort zu einem anderen zu begeben. Autofahren erfüllt meistens auch eine wichtige soziale, wirtschaftliche und psychologische Funktion . Es verleiht dem Fahrer ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit.

Um Autofahren zu dürfen, braucht man einen gültigen Führerschein (und eine Autoversicherung). Der Verlust der Führerscheinnutzung (und das damit einhergehende Autofahrverbot) kann deshalb massive Konsequenzen haben. Es bedeutet für die betreffende Person einen großen persönlichen Verlust.

Es darf aber nicht nur um die persönlichen Belange gehen. Auch die Bedeutung der Verkehrssicherheit im Allgemeinen und der Sicherheit der eigenen Person und anderer Personen im Besonderen sind Faktoren, die mitbestimmen, ob jemand noch Auto fahren darf oder nicht. Denn, wer als Fahrer am Verkehr teilnimmt, ist für sich selbst, aber auch für die Sicherheit seiner Mitfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer verantwortlich.

Bei jedem Unfall versucht man, einen Verantwortlichen zu finden. Man fragt sich außerdem, ob der Unfall hätte vermieden werden können. Deshalb versucht man das Risiko zu beschränken, dass jemand in einen Unfall verwickelt wird. Ein Unfall ist meistens ein „Unglück“ oder ein unglückliches Zusammentreffen verschiedenerUmständen. Dies kann jedoch ernsthafte Folgen haben.

Was, wenn ein Unfall hätte vermieden werden können, weil ein Fahrer eigentlich nicht mehr hätte „fahren“ dürfen? Dann kanndieser Unfall keineswegs mehrals ein „Unglück“eingestuft werden! Man darf ein Auto eigentlich nicht mehr „lenken“, wenn man körperlich oder geistig dazu nicht mehr in der Lage ist, z. B. aufgrund von Müdigkeit, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder in Folge einer Krankheit wie beispielsweise Demenz.

Fahrtauglichkeit

Nicht mehr fahrtauglich zu sein, hat Folgen für den Führerschein und auch für die Versicherung (Haftpflichtoder HP). Bei jeder Person, die einen „normalen“ Führerschein besitzt oder erhält, wird davon ausgegangen, dass sie nicht unter bestimmten Erkrankungen oder Störungen leidet, die das Fahrverhalten negativ beeinflussen. Diese Erkrankungen oder Störungen sind per Königlichem Erlass, nämlich im Königlichen Erlass vom 23. März 1998 oder kurz dem KE über den Führerschein, festgelegt.

Andererseits wird jedem Führerscheinbesitzer die Kenntnis darüber unterstellt, dass er verpflichtet ist, diesen Führerschein bei der zuständigen Behörde vorzulegen, wenn er an einer dieser Erkrankungen oder Störungen leidet. Diese kann den Führerschein einziehen oder an den (veränderten) körperlichen Zustand anpassen. Die Vorlage muss 4 Tage nach Erhalt der Diagnose erfolgen (Artikel 24 der Straßenverkehrsordnung).

Ein Auto, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung (die so genannte „grüne Karte”) gedeckt sein. Die Versicherungsgesellschaft muss über einen abweichenden körperlichen oder geistigen Zustand informiert werden, weil die Versicherung nur gültig ist, wenn man „fahrtauglich“ ist oder die Versicherungsgesellschaft über die jeweilige körperliche, psychische oder motorische Abweichung informiert wurde und damit einverstanden ist.

Jeder hält sich für einen guten Fahrer. Aber vielleicht wurden Sie schon einmal darauf hinwegwiesen, dass Sie unangemessen schnell oder langsam fahren, aggressiv werden, viel zu nah am Rand oder mitten auf der Straße fahren.Vielleicht wollen manche Menschen lieber nicht mehr mit Ihnen im Auto mitfahren.

Wurden Sie schon einmal darauf hingewiesen, dass Sie Schlangenlinien fahren, ohne es selbst zu bemerken? Ist es Ihnen vielleicht schon einmal passiert, dass Sie in einer Ihnen bekannten Gegend nicht mehr wussten, wo Sie waren? Haben Sie schon einmal Gas gegeben, anstatt zu bremsen oder haben schon einmal die Pedale verwechselt? Wurden Sie schon einmal durch komplizierte Verkehrsführungen an Kreuzungen oder durch Straßenmarkierungen verwirrt oder irritiert? Sind Sie schon einmal in eine Einbahnstraße in die falsche Richtung eingebogen? Kam es schon vor, dass Sie an Ihrem früheren Wohnort gelandet sind, obwohl Sie umgezogen sind und nach Hause wollten? Sind Sie schon einmal nach Hause, zu Freunden oder Verwandten gefahren, obwohl Sie eigentlich zu einem anderen Ort fahren wollten?

Das erscheint vielleicht als „Dinge, die schon mal passieren können“, aberes können auch die ersten Anzeichen sein. Deshalb ist es wichtig zu ergründen, ob

  • man hierbei von „unerklärlichem Einzelfall“ oder „Zerstreutheit“ sprechen kann
  • es sich hierbei um Hinweise aufein schwerwiegenderes Problem handelt.

Vielleicht sind diese Umstände auf verminderte Sehkraft, auf eine nicht gut eingestellte Diabetes, den Einfluss von Medikamenten oder erste Anzeichen einer beginnenden Demenz zurückzuführen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, denn er wird Ihnen helfen, zu den geeigneten Maßnahmen und Entscheidungen zu kommen.

Manchmal hören Menschen spontan mit dem Autofahren auf, weil sie es selbst nicht mehr als sicher und verantwortungsbewusst erachten oder weil die Familie (z. B. der Partner oder die Kindern) die Person überzeugt hat, nicht mehr als Fahrer am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Einschätzung, dass es nicht mehr sicher und verantwortungsbewusst ist, als Fahrer am Straßenverkehr teilzunehmen, entspricht der Einschätzung, dass diese Person nicht mehrfahrtauglich ist.

Fahrtauglichkeitwird aber auch durch medizinische Bedingungen und Zustände bestimmt, die gesetzlich geregelt sind. Es ist eine medizinische Entscheidung, ob man fahrtauglich ist oder nicht, und diese kann nur von einem Arzt getroffen werden. Dieser Arzt kann Ihr eigener Hausarzt sein, Ihr Neurologe, Psychiater, Augenarzt usw.
Es ist eigentlich so, dass jeder Arzt, den Sie um eine Einschätzung Ihrer Fahrtauglichkeit bitten, dadurch als „prüfender“ Arzt eingesetzt wird: Er muss anhand der medizinischen Bedingungen „prüfen“, ob Sie (noch) fahrtauglich sind.

Selbstverständlich kann Ihre Familie oder jede andere Person Ihnen sagen, dass Sie nicht mehr oder gerade noch fahrtauglich sind. Vielleicht stimmt das ja; eine solche Aussage macht man nicht leichtfertig. Diese Beurteilung hat allerdings keinen gesetzlichen Wert. Nur die Beurteilung durch einen Arzt hat einen gesetzlichen Wert.

Der „prüfende” Arzt darf alle Mittel verwenden, die er für eine angemessene Entscheidungsfindung benötigt. Falls erforderlich, muss er sich also von anderen Ärzten oder Spezialisten beraten lassen. Der Hausarzt (oder jeder andere „prüfende Arzt“) kann sich beispielsweise vom Psychologen, vom Psychiater, vom Augenarzt usw. beraten lassen.

Er kann sein Urteil auch von der Entscheidung des CARA abhängig machen. Das CARA ist eine Abteilung des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit (BIVV) und ist vom Föderalminister per KE als einziges Zentrum mit der Bestimmung der folgenden Elemente beauftragt: Fahrtüchtigkeit, eventuell am Fahrzeug vorzunehmende Anpassungen, eventuelle Bedingungen oder Beschränkungen für die Nutzung des Führerscheins (Artikel 45 des KE über den Führerschein). Der gleiche Artikel legt auch fest, dass ein „prüfender Arzt“, der bei einem Betroffenen eine „Verringerung der Funktionsfähigkeiten“ feststellt, die sich negativ auf die motorische Kontrolle, die Wahrnehmung, das Verhalten oder das Urteilsvermögen auswirkt, diesen an das CARA überweisen muss, wo dann eine Fahrtauglichkeitsbeurteilung erfolgt.

Kurz gesagt kann bei Demenz im jüngeren Lebensalter im Prinzip jeder Arzt ein Fahrtauglichkeitsattest ausstellen. Auf diesem Attest kann er angeben, ob der Patient fahrtauglich ist oder nicht, für welche Fahrzeugkategorie und unter welchen Bedingungen und Einschränkungen.

In der Praxis ist es häufig so, dass der Arzt die Fahrtauglichkeit seines Patienten nicht beurteilen kann oder will, weil er die Vertrauensbeziehung zu seinem Patienten nicht beeinträchtigen will oder weil er die Auswirkungen der Erkrankung auf das Autofahren nicht richtig einschätzen kann und deshalb zusätzlich den Rat eines Spezialisten braucht. In diesen Fällen überweist der Arzt zum CARA, wo die Entscheidung getroffen wird.

Sie können sich auch immer selbst an das CARA wenden. Dort informiert man Sie über die notwendigen Schritte – was zu tun ist, wie und wann.

Das CARA

Wenn Sie Kontakt zum CARA aufnehmen, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen,die so genannte Eigenerklärung. In diesem Fragebogen geben Sie an, wer Sie sind, weshalb und von wem Sie an das CARA überwiesen wurden. Ein Teil des Fragebogens wird von Ihnenselbst (oder Ihrem Partner, einem Verwandten bzw. Bekannten) ausgefüllt, ein anderer Teil ist für den Arzt (Ihren Hausarzt, Neurologen, Psychiater usw.) bestimmt. Eventuell muss dieser Arzt oder Spezialist die Art des möglichen Problems genauer beschreiben.

Anhand dieses Fragebogens entscheidet das CARA, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen. Eine Beurteilung der Fahrttauglichkeit umfasst immer eine praktische Fahrprüfung, die von einem Fachmann durchgeführt wird, der sich auf die praktische Fahrtauglichkeit spezialisiert hat. Aus versicherungstechnischen Gründen werden die Fahrprüfungen nicht mit dem eigenen Wagen, sondern mit einem Fahrzeug des CARA durchgeführt.

In den meisten Fällen von jungen Kandidaten mit Demenz (die „Kunden“ des CARA werden als „Kandidaten“ bezeichnet, weil sie „Fahrkandidaten“ sind), müssen diese auch von einem Arztund dem Psychologen des CARA untersucht werden. Beide sind auf die Beurteilung der Fahrtauglichkeit spezialisiert.

Alle Beurteilungen durch das CARA (praktische Fahrprüfung, CARA-Arzt und CARA-Psychologe) sind kostenlos. Wenn Sie den Arzt und/oder den Psychologen besuchen müssen, werden Sie zum CARA in Brüssel eingeladen. Das Institut ist gut erreichbar, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn Sie nur eine praktische Fahrprüfung ablegen müssen, werden Sie in eine der Geschäftsstellen in Ihrer Umgebung eingeladen.

Der CARA Arzt

Der CARA-Arzt überprüft die physische Verfassung des Kandidaten und berücksichtigt diemedizinische Vorgeschichte. Er vergleicht seine eigenen Befunde mit den Angaben, die ihm von seinem Kollegen übermittelt wurde. Wenn er es für erforderlich hält, holt er ein zusätzliches Gutachten von einem Kollegen oder Facharzt ein, der den Kandidaten besser kennt.

Der CARA-Psychologe

Die psychologische Untersuchung dauert meistens zwei Stunden und umfasst einige (neuro)psychologische Tests, Fragebögen und Gespräche. Einige Tests setzen Schnelligkeit voraus, andere Einsichtsfähigkeit und wieder andere Ausdauer oder Urteilsvermögen.Der Psychologe versucht, die etwaigen mentalen Probleme festzustellen und inwiefern diese die Fähigkeit beeinträchtigen können, ein Kraftfahrzeug sicher zu lenken.

Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Fahrprüfung wird mit einem CARA-Fahrzeug in Begleitung einesFachmanns durchgeführt, der sich auf die praktische Fahrtauglichkeit spezialisiert hat. Das CARA-Auto ähnelt dem Auto einer Fahrschule, weil es auch „doppelte Pedale“ hat.

Falls erforderlich oder gewünscht, kann auch mit Automatikschaltung gefahren werden. Während der praktischen Fahrprüfung wird nicht geprüft, ob man sich strikt an alle Verkehrsregeln hält, sondern ob man im Prinzip noch über alle Funktionen und Fähigkeiten verfügt, um als Fahrer sicher am Verkehr teilzunehmen.

Die Kandidaten können zunächst etwas üben, weil sie vorher noch nie mit dem betreffenden Auto gefahren sind. Erstdann, wenn sowohl der Kandidat als auch der Fachmann der Ansicht sind, dass sich der Kandidat an das Auto gewöhnt hat, beginnt die Prüfung.

Der Schwierigkeitsgrad der Fahrt wird stufenweise erhöht. Die Fahrprüfung wird in einer ruhigen, positiven Atmosphäre durchgeführt. Während der Fahrprüfung wird auf etwaige Probleme geachtet und inwiefern diese behoben werden können.

Die Fahrtauglichkeitsbeurteilung

Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit beim CARA ist eine multidisziplinäre Entscheidung. Das heißt, dass die Befunde des Arztes, des Psychologen und des Fahrexperten zusammenfließen. Sie besprechen die positiven und negativen Aspekte ihrer Untersuchung und gelangen gemeinsam zu einer Entscheidung. Der CARA-Arzt trifft die letztendliche Entscheidung und unterschreibt die Fahrtauglichkeitsbescheinigung, in der diese Entscheidung angegeben wird.

Die möglichen Entscheidungen lauten:

  • fahrtauglich ohne Anpassungen oder Beschränkungen
  • fahrtauglich mit Anpassungen oder Beschränkungen
  • nichtfahrtauglich

DieseEntscheidung wird dem Kandidaten meistens innerhalb von 10 Tagen nach den Untersuchungen schriftlich mitgeteilt.

Wird in der zugestellten Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt, dass der Kandidat nicht fahrtauglich ist, wird er darauf hingewiesen, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Führerschein innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Eingang dieser Bescheinigung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Ab dann darf man nicht länger als Fahrer am Verkehr teilnehmen.

Auch dann, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird, ist er ungültig. Das Fahren mit diesem Führerschein entspricht rechtlich dem Fahren ohne Führerschein. Das kann schwere Folgen haben. Die Straßenverkehrsordnung (Artikel 30 bis 32) sieht sowohl Geldstrafen als auch Haftstrafen für das Fahren ohne Führerschein vor. Wenn Sie als Fahrer mit einem ungültigen Führerschein in einen Unfall verwickelt sind, gelten Sie als Fahrer ohne Führerschein und die Versicherungsgesellschaft kann die gezahlte Entschädigung vollständig oder teilweise zurückfordern.

Wurde der Kandidat für fahrtauglich befunden, können der Nutzung des Führerscheins Bedingungen oder Beschränkungen auferlegt werden. Zunächst werden die Kategorien spezifiziert, für die der Führerschein gültig ist. Meistens handelt es sich dabei nur um Kategorie B, nämlich das „normale“ Auto, und nicht (mehr) für die restlichen Kategorien wie Motorrad, Lkw oder Bus.

Außerdem kann angesichts der möglichen Verschlechterung des medizinischen Zustands die Gültigkeitsdauer des Führerscheins befristet werden. Häufig wird ein Führerschein für ein Jahr oder sogar sechs Monate ausgestellt. Nach einer neuen Kontrolle kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden.

Außerdem kann die Gültigkeit auf einen bestimmten Umkreis (beispielsweise 10 km) um den Wohnsitz eingeschränkt werden. So kann der Kandidat noch mit seinem Auto fahren, allerdings in einer Gegend, die er kennt.

Je nach Fall und Problematik kann ihm die Erlaubnis erteilt werden, Auto zu fahren, jedoch nicht auf Autobahnen oder nur bei Tageslicht und nicht im Dunkeln. Diese Einschränkungen werden in Rücksprache mit dem Arzt, Psychologen und dem Fahrexperten auferlegt und mit einem Code in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt.

Diese Codes werden vom Dienst Führerschein übernommen und im Führerschein angegeben. Nur die Einschränkungscodes werden vermerkt, nicht der betreffende Grund oder die medizinische Diagnose, da dies unter den Schutz der Privatsphäre des Betroffenen fällt.

Mit dem neuen oder angepassten Führerschein kann die Versicherungsgesellschaft über den geänderten medizinischen Zustand informiert werden. Die Gesellschaft kann das Versicherungsrisiko unter den gleichen Bedingungen bzw. neuen Bedingungen (höhere Prämie) annehmen oder sich weigern, einen Versicherungsvertrag zu unterschreiben.

Eine Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist also kurz gesagtkeine „Schwarz-Weiß“-Beurteilung, bei der es in Bezug auf die Gültigkeit des Führerscheins um „alles oder nichts“ geht. Anhand der Anpassungen und Beschränkungen kann ein Kompromiss zwischen der Aufrechterhaltung einer gewissen Mobilität des Kandidaten unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und der Verkehrssicherheit im Allgemeinen geschlossen werden.

Eine negative Entscheidung

Alle Entscheidungen werden „nach bestem Wissen und Gewissen“ und „nach besten Kräften“ getroffen. Es ist jedoch möglich, dass der Kandidat nicht mit der Einschätzung des Arztes oder des CARA einverstanden ist. Es gibt zwar keinBerufungsverfahrenim eigentlichen Sinne, die Entscheidung über die Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist jedoch nie endgültig.

Eine Bewertung der Fahrtauglichkeit ist die Beurteilung eines Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn der Kandidatalso meint, dass sich sein oder ihr Zustand im Laufe der Zeit erheblich und nachweislich verbessert hat, kann jederzeit ein neuer Antrag auf Bewertung eingereicht werden. In diesem Fall wird ein neues Verfahren eingeleitet.

Alternativen

Darf man nicht mehr als Fahrer eines Kraftfahrzeugs am Verkehr teilnehmen, müssen also Alternativen gesucht werden. Das CARA ist nicht befugt, diesbezüglich konkrete Namen, Unternehmen oder Mittel zu nennen, es kann aber unverbindliche Vorschläge unterbreiten. Man sollte sich immer dessen bewusst sein, dass eine „negative Entscheidung“ niemals ohne Grund getroffen wird.

In städtischen Gebieten können die öffentlichen Verkehrsmittel eine Lösung sein: Bus, Straßenbahn, U-Bahn. In ländlichen Gegenden und kleineren Dörfern sind diese Verkehrsmittel oft eingeschränkt verfügbar.

Alternativ können Sie Ihren Partner, Freunde oder Familienmitglieder bitten, Sie zu fahren. Berücksichtigen Sie aber immer, dass Sie von diesen „Freundschaftsdiensten“ nicht den Service eines Taxiunternehmens verlangen können.

Kommerzielle Möglichkeiten sind natürlich die Taxiunternehmen, Taxistop und Fahrdienstzentralen. Solche Einrichtungen gibt es bestimmt auch in Ihrer Nähe. Schauen Sie in den Gelben Seiten oder im Internet nach.

Wenn man dennoch als Fahrer am Verkehr teilnehmen möchte, dann kämen das Fahrrad, das Mofa und alle anderen Fahrzeuge mit zwei, drei oder vier Rädern in Frage, die nicht schneller als 25 km/h oder 45 km/h fahren.

Für das Fahrrad sind kein Führerschein und auch keine „Haftpflichtversicherung” erforderlich. Die medizinischen Kriterien gelten ebenfalls nicht. Das heißt aber nicht, dass jeder einfach so Rad fahren darf. Die Verkehrsordnung setzt schließlich voraus, dass jeder Fahrer über die erforderlichen körperlichen und fahrtechnischen Fähigkeiten verfügen muss. Liegen diese nicht vor, dann darf man eigentlich auch nicht Rad fahren.

Für Scooter, Mofas und alle kleinen drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge ist unabhängig von deren Antrieb (Benzin, Diesel, elektrisch) entweder ein Führerschein oder eine Bescheinigung erforderlich. Wenn das Fahrzeug nicht schneller als 25 km/h fährt, dann ist kein Führerschein erforderlich, aber eine Bescheinigung über eine bestandene theoretische Prüfung. Die medizinischen Kriterien für den Führerschein haben durchaus Gültigkeit.

Fährt das Fahrzeug bis 45 km/h, dann muss mindestens ein Führerschein der Kategorie A3 vorliegen. Obwohl diese Fahrzeuge kein Nummernschild haben müssen, sind dennoch ein Führerschein sowie eine „Haftpflichtversicherung“ erforderlich. Es gelten also auch für diese Transportmittel die gleichen medizinischen Kriterien wie für das „normale“ Auto.

Kurz gesagt: Die Normen und Kriterien für den Führerschein gelten neben dem Auto auch für andere Fahrzeuge, obwohl einige dieser Fahrzeuge kein Nummernschild tragen müssen.

Fazit

Die Fahrtauglichkeit ist eine medizinische Angelegenheit und die Kriterien sind gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich dazu an einen Arzt, beispielsweise an Ihren Hausarzt, Neurologen oder Psychiater.

Sie oder Ihr Arzt können sich an das CARA wenden. Das CARA beurteilt die Fahrtauglichkeit von Menschen mit Funktionsstörungen, beispielsweise Demenz.

Der Besitz oder Erhalt eines Führerscheins ist keine Angelegenheit, in der es um „alles oder nichts“ geht. Es wird im Rahmen des Möglichen nach einem Ausgleich zwischen persönlichen Interessen und der Verkehrssicherheit im Allgemeinen gesucht.

Kontaktdaten:
CARA
Haachtsesteenweg 1405
1130 Brüssel
Tel. 02/244.15.52
Fax 02/244.15.92
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Quelle: „Wegwijs in dementie op jonge leeftijd, Een praktische gids voor personen met jongdementie, familie en hulpverleners”. Autoren: Annemie Janssens et al., Lannoo 2007. Von den Autoren Mark Tant und Guido Baten freundlicherweise zur Verfügung gestellt.